Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurse
Die Krankenkasse übernimmt NUR die Kosten der Stunden, die als anwesend quittiert wurden. Die übrigen Stunden werden Ihnen privat in Rechnung gestellt, sollten Sie nicht teilnehmen. Ausnahme dabei ist der Geburtsvorbereitungskurs, wenn Sie aufgrund von vorzeitiger Entbindung nicht mehr teilnehmen können.
Fahrtkosten
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen i. d. Regel die Fahrtkosten für Hebammen bis zu 25 km einfache Strecke. Sollte die Distanz für Ihre Betreuung darüber hinaus gehen, werden Ihnen die Fahrtkosten privat in Rechnung gestellt. Sie können bei der Krankenkasse ggf. einen Antrag stellen auf Übernahme der Mehrkosten.
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen Ihnen daher privat in Rechnung gestellt werden:
Privat Versicherte und Selbstzahler
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und liegt in Nordrheinwestfalen beim 1,8 fachen Satz. Achtung: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenkasse unterscheiden sich teilweise erheblich in Leistungsumfang und Höhe der Hebammenhilfe. Bitte informieren Sie sich zuvor, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.
Der Rechnungsbetrag wird nach einem Zahlungsziel von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig, unabhängig davon, ob der Betrag von der Krankenversicherung bereits erstattet wurde.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen gemäß §288 BGB für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Die Hebamme hat das Recht, fällige Forderungen, die trotz zweimaliger Mahnung nicht beglichen wurden an ein Inkassobüro oder einen von Ihr nach freier Wahl mandatierten Rechtsanwalt abzutreten.
Veränderungsverpflichtung
Ändern sich im Laufe der Betreuung Ihr Versicherungsverhältnis oder Ihre persönlichen Daten, ist dies umgehend mitzuteilen.
Quittierungspflicht
Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe ($134a SGB V) zum 1.8.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von Ihnen als Versicherte mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Ihre Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Sie verpflichten sich dazu, alle von mir erbrachten Leistungen zu quittieren
Haftung
Die Hebamme haftet für alle Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Ausgenommen sind Personenschäden. Für Ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt/eine Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem /dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.